Archivgut im Stadt- oder Gemeindearchiv einsehen
Verfahrensablauf
Sie können das Archivgut üblicherweise direkt in den Lesesälen der Archive nutzen. Vor einem Besuch empfiehlt es sich, per Post, E-Mail oder telefonisch nachzufragen, ob
- Archivgut zum interessierenden Thema vorhanden ist,
- dieses Archivgut nutzbar ist,
- Benutzungsbeschränkungen bestehen.
Zu Beständen, die Sie sich online erschließen können, finden Sie in Amt24 je nach Angebot des Archivs einen Link (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Anmeldung
Bei Ihrem ersten Besuch in einem Lesesaal eines kommunalen Archivs müssen Sie einen Benutzungsantrag stellen. Dieser wird in der Regel kurzfristig genehmigt.
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
gegebenenfalls Ausweisdokument
Welche Gebühren fallen an?
- bei persönlicher Recherche und Einsichtnahme im Lesesaal: im Normalfall keine
- bei Recherche durch Archivmitarbeiter: aufwandsabhängig
- gegebenfalls: Kosten für das Anfertigen von Kopien
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
- Archivgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsArchivG)
- Benutzerordnung und Gebührenordnung des jeweiligen kommunalen Archivs
Ein Service des Landes Sachsen