Archivalien, Kopien (Reprografien) beantragen

Verfahrensablauf

  • In der Regel werden Sie das Archivgut zunächst selbst sichten, um zu entscheiden, welche Reprografie für Sie relevant ist.
  • Kopien von Archivalien, die Sie in den Lesesälen nicht selbst anfertigen können, stellt das Staatsarchiv auf schriftlichen Antrag für Sie her.

In Ausnahmefällen ermitteln die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sächsischen Staatsarchivs für ein spezielles Vorhaben relevante Unterlagen für die Reprografie. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn das entsprechende Personal zur Verfügung steht. Es ist zudem gesondert kostenpflichtig.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gegebenenfalls: Antrag auf Herstellung von Reprografien

Welche Gebühren fallen an?

  • abhängig von der Art der Kopie und dem Aufwand der Herstellung

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

  • bei Selbstanfertigung im Lesesaal: sofort
  • im Auftrag: je nach Auslastungsgrad der Reprografiewerkstätten (gegebenenfalls mehrere Wochen)

Ein Service des Landes Sachsen