Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten beantragen

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft stellen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Das Antragsformular beziehen Sie hier über Amt24 (siehe –> Formulare und weitere Angebote) oder über das Internetportal des Bundesverwaltungsamtes.

  • Die Stadt- / Gemeindeverwaltung prüft die Voraussetzungen für die Ehrenpatenschaft. Wenn Sie es wünschen, können auch Angaben zu den Lebensverhältnissen Ihrer Familie aufgenommen werden. Nach der Prüfung wird der Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet.
  • Ist der Antrag bestätigt und im Bundespräsidialamt eingegangen, stellt dieses eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus.
  • Ein Repräsentant Ihrer Gemeinde überreicht Ihnen das Dokument und das Patengeschenk.

Voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.

Hinweis: Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Familienstammbuch
  • Geburtsurkunden der Kinder

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung: bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres des Kindes

Rechtsgrundlage

keine Angaben

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