Einsatz bei der Freiwilligen Feuerwehr, Entschädigung für Lohnfortzahlung des Verdienstausfalls beantragen
Verfahrensablauf
Die Entschädigung für den Verdienstausfall können Sie je nach Regelung der Stadt oder Gemeinde mit einem formlosen Schreiben, schriftlich oder online stellen. Nutzen Sie den Onlineantrag oder Formulare, soweit sie in Amt24 verfügbar sind (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Die Stadt oder Gemeinde prüft Ihren Anspruch, kontaktiert Sie falls notwendung und überweist Ihnen die Entschädigung auf das angegebene Konto.
Voraussetzungen
- Ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr ist bei Ihnen im Unternehmen beschäftigt und Sie zahlen Lohn oder Gehalt für die Zeit der oder des Beschäftigten, oder
- Sie sind selbstständig erwerbstätig und gleichzeitig ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Unternehmen
keine
Selbstständige
- Einkommenssteuernachweis
- Vereinbarung mit einer Ersatzkraft
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragstellung: spätestens 6 Monate nach dem Einsatz
Rechtsgrundlage
- § 3 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) - Aufgabenträger und Aufgaben
- § 62 Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) – Lohnfortzahlung, Verdienstausfall
- § 14 Sächsische Feuerwehrverordnung (SächsFwVO) - Verdienstausfall bei ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr
Ein Service des Landes Sachsen