Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen
Verfahrensablauf
Antragsteller und Empfänger der Bescheinigung ist grundsätzlich der Steuerpflichtige selbst. Sie als Steuerpflichtiger können jedoch auch eine Vollmacht erteilen, verbunden mit einer Erklärung, die die Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses gegenüber dem Bevollmächtigten entbindet.
- Den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen stellen Sie bei der zuständigen Stelle per Post, Fax, E-Mail oder persönlich.
- Soweit für Ihren Ort verfügbar, können Sie den Onlinedienst in Amt24 nutzen (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Die Gemeinde oder Stadt prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Bescheinigung per Post zu.
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- gegebenenfalls: Vollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Verfahrensgebühr: Höhe je nach Kostensatzung der Gemeinde oder Stadt
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Sofern die Voraussetzungen vorliegen, wird Ihnen die Bescheinigung kurzfristig erteilt.
Rechtsgrundlage
- § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsGVBl) i. V. m. § 85 Abgabenordnung
und Nummer 4 Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 sowie Nummer 4 AEAO zu § 85 - jeweilige Rechtsnorm, aufgrund derer eine Bescheinigung in Steuersachen zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen gefordert wird
- kommunale Kostensatzung
Ein Service des Landes Sachsen