Hundesteuer, Befreiung beantragen
Verfahrensablauf
Der Antrag kann schriftlich oder mündlich gestellt werden. Wenn vorhanden, können entsprechende Antragsformulare verwendet werden.
Voraussetzungen
Nachweis der Erforderlichkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen B, Bl, aG, oder H;
- bei gewerblicher Hundehaltung zusätzlich Handelsregisterauszug des Betriebes
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
- § 2 Absatz 1 Sächsisches Kommunalabgabengesetz (SächsKAG) - Rechtsgrundlage für Kommunalabgaben (in Verbindung mit der jeweiligen Satzung der Gemeinde)
- § 7 Absatz 2 SächsKAG – Gemeindesteuern
Ein Service des Landes Sachsen