Ausfall der Straßenbeleuchtung melden
Verfahrensablauf
- Sie melden der zuständigen Stelle die Straßenbeleuchtungsstörung und den genauen Ort der Störung.
- Die zuständige Stelle behebt die Störung.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
- § 51 Abs. 1 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) – Beleuchtung, Straßenreinigung, Winterdienst
Ein Service des Landes Sachsen