Ausfall der Straßenbeleuchtung melden

Verfahrensablauf

  • Sie melden der zuständigen Stelle die Straßenbeleuchtungsstörung und den genauen Ort der Störung.
  • Die zuständige Stelle behebt die Störung.

Voraussetzungen

    

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

    

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen