Flächennutzungsplan einsehen
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich an die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung, um zu erfahren, wann und wo Sie Einsicht in den FNP nehmen können.
Voraussetzungen
Der FNP ist für alle einsehbar. Es kann über den Inhalt des FNP Auskunft verlangt werden.
- Seit dem 13.05.2017 sind die in Aufstellung befindlichen FNP zusätzlich ins Internet der Stadt/Gemeinde und in das internetbasierte Zentrale Landesportal Bauleitplanung einzustellen.
- Die nach Abschluss des vorgenannten Aufstellungsverfahrens beschlossenen FNP soll die Stadt/Gemeinde ebenfalls an dieser Stelle der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern Sie planungsrechtliche Auskunft zu einem konkreten Grundstück begehren, sollten Sie Angaben zum entsprechenden Grundstück (zum Beispiel Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) mitbringen.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Hinweis: Viele Städte/Gemeinden bieten zusätzlich Erläuterungen und Auszüge an. Die Gebühren dafür sind unterschiedlich. Informieren Sie sich direkt bei Ihrer Stadt/Gemeinde.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
- §§ 5 bis 7 Baugesetzbuch (BauGB) – Flächennutzungsplan
Ein Service des Landes Sachsen