Kanalstörung im öffentlichen Abwassersystem melden

Verfahrensablauf

  • Sie melden der zuständigen Stelle die Kanalstörung und den genauen Ort der Störung.
  • Soweit kein privater Grundstückeigentümer für den störfälligen Bereich verantwortlich ist, behebt die zuständige Stelle die Störung.

Voraussetzungen

Die Störung betrifft das öffentliche Kanalsystem.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Eigentümer für die Beseitigung von Kanalstörungen innerhalb ihres angeschlossenen Grundstücks selbst verantwortlich sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Bei der Meldung einer Kanalstörung entstehen Ihnen keine Kosten.

Hinweis: Betrifft die Störung das Kanalsystems innerhalb eines angeschlossenen Grundstücks oder wurde die Störung druch unsachgemäße Verwendung des Abwasseranschlusses veursacht, muss in der Regel der Eigentümer oder Verursacher für die Beseitigung der Störung aufkommen.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Rechtsgrundlage

  • Die Satzung des jeweiligen örtlichen Abwasserbetriebes
  • § 14 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) – Anschluss- und Benutzungszwang
  • § 124 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) – Ordnungswidrigkeiten

Ein Service des Landes Sachsen