Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden
Verfahrensablauf
Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.
Voraussetzungen
Sie haben einen Schaden an einer Ortsstraße festgestellt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen