Schäden an Gemeinde- und Ortsstraßen melden

Verfahrensablauf

Melden Sie der zuständigen Stelle den Straßenschaden mit Angaben zu Art, Umfang und Ortsbezeichnung telefonisch, per E-Mail oder mit einem formlosen Schreiben.

Voraussetzungen

Sie haben einen Schaden an einer Ortsstraße festgestellt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Ein Service des Landes Sachsen