Sondernutzung im Bereich Bau beantragen oder verlängern

Verfahrensablauf

Die Sondernutzung beantragen Sie je nach Regelung der zuständigen Behörde mit einem formlosen Schreiben, Formularen oder online.

  • Nutzen Sie den Onlineantrag oder Formulare, soweit sie in Amt24 verfügbar sind (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
  • Mit Ihrem Antrag übermitteln Sie mindestens folgende Angaben:
    • Name, Anschrift und Unterschrift des Antragstellers
    • Ort der Sondernutzung (Beschreibung oder Lageplan)
    • Abmaße der Sondernutzungsfläche (Genauigkeit in Metern)
    • Art der Sondernutzung (z. B. Gerüst)
    • geplanter Zeitraum der Sondernutzung
    • wenn möglich den Auftraggeber
  • Gegebenenfalls werden weitere beteiligte Behörden einbezogen.
  • Nach der positiven Prüfung Ihrer Antragsunterlagen erteilt Ihnen die zuständige Behörde die Sondernutzungserlaubnis dauerhaft auf Widerruf oder mit zeitlicher Begrenzung. Die Erlaubnis kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
  • Mit der Erlaubnis erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie bereits während des Verfahrens einen Kostenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Kostenbescheid.

Verlängerung oder Erweiterung beantragen

Eine Änderung oder Erweiterung einer Sondernutzungserlaubnis können Sie ebenfalls schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine detaillierte Begründung, warum Sie eine Verlängerung der Ausnahmegenehmigung benötigen, hilft der zuständigen Stelle, Ihren Fall schneller nachzuvollziehen.

Voraussetzungen

Die beabsichtigte Sondernutzung darf

  • den Gemeingebrauch nicht über das notwendige Maß hinaus beeinträchtigen und
  • keine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer darstellen.

Für eine Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bereits einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund gestellt haben.

Wenn die Sondernutzung beendet ist, müssen Sie die Absperrungen, Gerüste, Baucontainer und dergleichen unverzüglich entfernen sowie die Verkehrsfläche ordnungsgemäß und sauber wieder dem Gemeingebrauch zur Verfügung stellen. Etwaige Kosten für Reinigung oder Reparatur der Straße tragen Sie als Sondernutzer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Soweit erforderlich, fordert die zuständige Stelle Unterlagen wie beispielsweise Lagepläne oder Skizzen an.

Welche Gebühren fallen an?

  • Verfahrensgebühr: EUR 50,00 bis 2.100
  • Sondernutzungsgebühr in unterschiedlicher Höhe
    (abhängig von Dauer und Umfang der Sperrung sowie von der Art der abzusperrenden Straße)

Bei Beantragung einer Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis:

  • Für die Antragsstellung fallen keine Kosten für Sie an.
  • Möglicherweise ergeben sich durch die Verlängerung Ihres Vorhabens weitere Kosten für Sie.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antragstellung: rechtzeitig vor dem geplanten Baubeginn

Hinweise:

  • Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Behörde vorab über die Bearbeitungszeit.
  • Sobald Sie abschätzen können, dass Ihre Baumaßnahme auf öffentlichen Verkehrsgrund länger dauert, zeigen Sie dies bitte umgehend der zuständigen Stelle an.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen