Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Berichtigung beantragen
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Einspruch (Kommunalwahlen: Berichtigungsantrag) formlos schriftlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ein oder erklären Sie diesen dort persönlich zur Niederschrift.
Ihr Schreiben sollte mindestens enthalten:
- den Grund Ihres Einspruches / Berichtigungsantrags (gegebenenfalls mit Nachweisen)
- Ihre Vor- und Nachnamen
- Ihr Geburtsdatum
- Ihre Wohnanschrift
- Ihre Unterschrift
Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung informiert Sie umgehend, ob die Berichtigung erfolgt.
Voraussetzungen
- Sie sind wahlberechtigt.
- Sie stellen fest, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen oder Angaben falsch / unvollständig sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis, dass die Berichtigung des Wählerverzeichnisses erforderlich ist (Beispiel: Ihre Anmeldebestätigung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung).
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
- Einspruch gegen das Wählerverzeichnis (Kommunalwahlen: Berichtigung beantragen): während der Einsichtsfrist (20. bis 16. Tag vor der Wahl)
- Entscheidung über den Einspruch / den Berichtigungsantrag: spätestens zehn Tage vor der Wahl
Rechtsgrundlage
- § 21 Europawahlordnung (EuWO) – Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
- § 22 Bundeswahlordnung (BWO) – Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Beschwerde
- § 19 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO) des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung der Wahlen zum Sächsischen Landtag (Landeswahlordnung – LWO) – Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Beschwerde
- § 4 Gesetz über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlgesetz – KomWG) – Wählerverzeichnisse
- § 9 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Freistaat Sachsen (Kommunalwahlordnung – KomWO) – Berichtigung des Wählerverzeichnisses
Ein Service des Landes Sachsen