Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Berichtigung beantragen

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihren Einspruch (Kommunalwahlen: Berichtigungsantrag) formlos schriftlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung ein oder erklären Sie diesen dort persönlich zur Niederschrift.

Ihr Schreiben sollte mindestens enthalten:

  • den Grund Ihres Einspruches / Berichtigungsantrags (gegebenenfalls mit Nachweisen)
  • Ihre Vor- und Nachnamen
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre Wohnanschrift
  • Ihre Unterschrift

Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung informiert Sie umgehend, ob die Berichtigung erfolgt.

Voraussetzungen

  • Sie sind wahlberechtigt.
  • Sie stellen fest, dass Sie nicht im Wählerverzeichnis eingetragen oder Angaben falsch / unvollständig sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gegebenenfalls Beweismittel zum Nachweis, dass die Berichtigung des Wählerverzeichnisses erforderlich ist (Beispiel: Ihre Anmeldebestätigung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung).

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Einspruch gegen das Wählerverzeichnis (Kommunalwahlen: Berichtigung beantragen): während der Einsichtsfrist (20. bis 16. Tag vor der Wahl)
  • Entscheidung über den Einspruch / den Berichtigungsantrag: spätestens zehn Tage vor der Wahl

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen