Eintragung in das Wählerverzeichnis für EU-Bürger beantragen (Europawahl)

Verfahrensablauf

  • Besorgen Sie sich den amtlich vorgeschriebenen Vordruck (siehe "Erforderliche Unterlagen").
  • Füllen Sie das Formular aus und unterschreiben Sie es eigenhändig.
  • Leiten Sie den Antrag der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu.

Beantragung mit Hilfe

Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Lese-Problemen den Antrag und die eidesstattliche Versicherung nicht selbst ausfüllen und abgeben, vermag Ihnen eine andere Person dabei zu helfen. Ihr Helfer oder Ihre Helferin muss mindestens 16 Jahre alt sein und den Antrag und die eidesstattliche Versicherung ebenfalls unterschreiben.

Voraussetzungen

  • Sie sind wahlberechtigt.
  • Es besteht noch keine Eintragung im Wählerverzeichnis bei der für Sie zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Das Formular "Antrag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis" mit Ausfüllhinweisen ist vor der Wahl im Portal des Bundeswahlleiters abrufbar.
  • Die Vordrucke erhalten Sie außerdem vor der Wahl bei Ihrer Stadt- und Gemeindeverwaltung.

Welche Gebühren fallen an?

Eintragung in das Wählerverzeichnis: keine

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis: spätestens bis 21. Tag vor der Wahl

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen