Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Bundestagswahl)
Verfahrensablauf
- Besorgen Sie sich den amtlich vorgeschriebenen Vordruck (siehe "Erforderliche Unterlagen").
- Füllen Sie die Vordrucke vollständig aus (einschließlich Erklärung an Eides statt), beachten Sie dazu bitte die Hinweise auf dem Antragsformular.
- Geben Sie in den vorgesehenen Feldern an, wohin man Ihnen die Wahlunterlagen senden soll.
- Unterschreiben Sie den Antrag und leiten Sie ihn rechtzeitig per Post oder persönlich der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu.
- Die Verwaltung sendet Ihnen den Wahlschein und die Wahlunterlagen an die angegebene Adresse.
Beantragung mit Hilfe
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Lese-Problemen den Antrag und die eidesstattliche Versicherung nicht selbst ausfüllen und abgeben, vermag Ihnen eine andere Person dabei zu helfen. Ihr Helfer oder Ihre Helferin muss mindestens 16 Jahre alt sein und den Antrag und die eidesstattliche Versicherung ebenfalls unterschreiben.
Voraussetzungen
- Sie sind bei keiner deutschen Meldebehörde für eine Wohnung innerhalb der Bundesrepublik gemeldet.
- Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das Antragsformular und Merkblätter sind rechtzeitig vor den Wahlen im Internetportal des Bundeswahlleiters abrufbar.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
- Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis: bis spätestens 21. Tag vor der Wahl
Rechtsgrundlage
- § 18 Bundeswahlordnung (BWO) – Eintragung in das Wählerverzeichnis auf Antrag
- § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) – Wahlrecht, Vertrautheit
Ein Service des Landes Sachsen