Hausnummer beantragen
Verfahrensablauf
Reichen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich, persönlich oder digital einen Antrag auf Vergabe einer Hausnummer ein. Soweit für Ihren Ort verfügbar, beantragen Sie die Anordnung über Amt24 (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Voraussetzungen
nachträgliche Hausnummern-Vergabe (außerhalb des Baugenehmigungs- oder Freistellungsverfahrens)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplan
- gegebenenfalls: Baugenehmigung (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühren: durch kommunale Satzung festgelegt
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
- § 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) – Pflichten des Eigentümers
- § 5 Absatz 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) – Name und Bezeichnung
- § 9 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) – Ermächtigung zum Erlass von Polizeiverordnungen
- kommunale Polizeiverordnung
- kommunale Verwaltungskostensatzung
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