Kinderreisepass beantragen

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für das Kind müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) persönlich stellen. Steht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, so ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig.
  • Mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss ein Kind den Antrag selbst unterschreiben. Auch jüngere Kinder können den Antrag selbst unterschreiben, wenn sie mindestens sechs Jahre alt sind. Unabhängig vom Alter muss das Kind selbst bei der Beantragung in der Passbehörde anwesend sein.

Voraussetzungen

­

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern)
  • biometrisches Foto des Kindes (für Kleinkinder und Säuglinge sind Ausnahmen von den Anforderungen möglich)

gegebenenfalls (zusätzlich):

  • Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
  • Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

Tipp: Es empfiehlt sich, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung telefonisch oder im Internet.

Welche Gebühren fallen an?

  • ,
  • Für die Änderung des Wohnorts im Kinderreisepass werden keine Gebühren erhoben.

Liegt Bedürftigkeit vor, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Gebührenerlass möglich, bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Passbehörde nach.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

en.

Rechtsgrundlage

  • § 6 Paßgesetz (PaßG) – Ausstellung eines Passes
  • § 4 Paßgesetz (PaßG) – Passmuster
  • § 5 Paßgesetz (PaßG) – Gültigkeitsdauer
  • § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
  • § 17 Passverordnung (PassV) – Ermäßigung und Befreiung von Gebühren

Ein Service des Landes Sachsen