Meldebescheinigung beantragen

Verfahrensablauf

Sie können die Meldebescheinigung persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei. Die Bescheinigung wird Ihnen dann zugestellt.

Wenn Ihre Gemeinde für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie sich auch über diesen Zugang anmelden. Sie benötigen dazu:

  • einen neuen Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • ein De-Mail-Konto oder
  • eine sogenannte qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz (SigG).

Voraussetzungen

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
  • bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis

Welche Gebühren fallen an?

EUR 12,00

Hinweis: Überweisen Sie bei schriftlichen Anfragen die Gebühr auf das Konto der Behörde, an die Sie Ihren Antrag richten.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • bei persönlichem Antrag: in der Regel sofort
  • bei schriftlicher Beantragung und Zustellung: einige Tage

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen