Wohnungsgeberbestätigung

Verfahrensablauf

  • Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von Ihrem Vermieter (Vordruck hier in Amt24).
  • Wenn Sie sich bei der Meldebehörde anmelden, legen Sie die Wohnungsgeberbestätigung vor. 

Tipp: Es besteht für Wohnungsgeber die Möglichkeit, die Bestätigung elektronisch gegenüber der Meldebehörde abzugeben, wenn die Gemeinde- / Stadtverwaltung einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. In diesem Fall erhalten Sie von Ihrem Vermieter ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, das Sie statt der Bescheinigung bei der An- oder Abmeldung angeben.

Voraussetzungen

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Bestätigung durch den Wohnungsgeber: spätestens 2 Wochen nach dem Ein- oder Auszug

Hinweis: Weigert sich der Wohnungsgeber, die Bestätigung auszustellen oder ist es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung zu erhalten, müssen Sie dies der Meldebehörde unverzüglich mitteilen.

Rechtsgrundlage

  • § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) – Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 54 BMG – Ordnungswidrigkeiten

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