Lagerfeuer beantragen
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich in der örtlichen Polizeiverordnung, unter welchen Umständen Sie ein Lagerfeuer abbrennen dürfen. Nähere Auskunft erteilt Ihnen die ortszuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Antragstellung
Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle oder suchen Sie die Antragstelle persönlich auf. Einige Städte und Gemeinden halten Antragsformulare bereit oder bieten einen Online-Dienst (soweit zugeordnet auch in Amt24).
Zu Ihrem Antrag benötigt die Behörde mindestens Angaben
- zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
- zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers
Voraussetzungen
in örtlicher Polizeiverordnung festgelegt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag (soweit vorhanden Antragsformular)
Welche Gebühren fallen an?
gegebenenfalls Verfahrensgebühr (in örtlicher Gebührensatzung geregelt)
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
in der Regel wenige Tage
Rechtsgrundlage
- örtliche Polizeiverordnung
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 1004 BGB – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
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