Lagerfeuer beantragen

Verfahrensablauf

Informieren Sie sich in der örtlichen Polizeiverordnung, unter welchen Umständen Sie ein Lagerfeuer abbrennen dürfen. Nähere Auskunft erteilt Ihnen die ortszuständige Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Antragstellung

Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle oder suchen Sie die Antragstelle persönlich auf. Einige Städte und Gemeinden halten Antragsformulare bereit oder bieten einen Online-Dienst (soweit zugeordnet auch in Amt24).

Zu Ihrem Antrag benötigt die Behörde mindestens Angaben

  • zur antragstellenden (verantwortlichen) Person
  • zum Ort, zur Zeit und zur Art des Lagerfeuers

Voraussetzungen

in örtlicher Polizeiverordnung festgelegt

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag (soweit vorhanden Antragsformular)

Welche Gebühren fallen an?

gegebenenfalls Verfahrensgebühr (in örtlicher Gebührensatzung geregelt)

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

in der Regel wenige Tage

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen