Private Feuerwerke, Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen

Verfahrensablauf

  • Ausnahmegenehmigung muss schriftlich beantragt werden
  • Antragsformular steht je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde zum Download zur Verfügung
  • wird kein Formular von der Stadt oder Gemeinde angeboten, können Sie den Antrag formlos einreichen
  • im formlosen Antrag ist mindestens
    • der Anlass,
    • das Datum,
    • der geplante Anfang der Veranstaltung,
    • das Ende der Veranstaltung,
    • Veranstaltungsort
    anzugeben

Hinweis: Erst nachdem Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten haben, können Sie Feuerwerkskörper der Kategorie F2 erwerben. Diese erhalten Sie beispielsweise in einem Feuerwerksbetrieb oder in einem Online-Shop im Internet.

  • Die Ausnahmegenehmigung kann mit Auflagen verbunden werden.
    Beispiel:
    • Anwesenheit der Feuerwehr beziehungsweise freiwilligen Feuerwehr während des Abbrennens des Feuerwerks oder
    • Nachweis einer Haftpflichtversicherung

Ob und welche Auflagen mit der Genehmigung verbunden sind, erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • begründeter Anlass zum Abbrennen eines Feuerwerkes
  • Beispiel:
    • eine Goldene Hochzeit,
    • ein runder Geburtstag oder
    • ein sonstiges Jubiläum

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformular
  • Personalausweis als Nachweis des Alters und des Wohnortes
  • weitere Unterlagen über den Zweck des Feuerwerks

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen Kommune.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung: mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Termin

Bearbeitungsdauer

Prüfungszeitraum: etwa 4 Wochen aufgrund von Rückfragen bei der Feuerwehr oder bei der Gewerbeaufsicht als fachtechnischer Behörde

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen