Halteverbot für Umzugstransporte beantragen
Verfahrensablauf
- Beantragen Sie die Genehmigung bei der zuständigen Straßenverkehrs- oder Ordnungsbehörde.
- Wenn sie Ihnen erteilt wurde, müssen Sie mindestens vier Tage vor Umzugsbeginn das Halteverbot für die Dauer des Umzuges mit den von der Straßenverkehrsbehörde vorgeschriebenen Verkehrszeichen für andere Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen ausweisen.
Hinweis: Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung nach, ob Sie dort die Verkehrszeichen ausleihen können.
Voraussetzungen
Eine Genehmigung kann beantragt werden, wenn
- das Umzugsfahrzeug auf dem benötigten Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne Störung des Straßenverkehrs be- und entladen werden kann.
Eine Genehmigung muss beantragt werden, wenn
- der Gehweg ganz oder teilweise zum Beispiel durch einen Möbellift beeinträchtigt oder blockiert wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Grund für das Halteverbot
- Ort der Sperrung
- zu beanspruchende Fläche
- Dauer der Sperrung
- Übersichtsplan oder Skizze
- Verkehrszeichenplan
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren sind abhängig vom Umfang der Beschränkung beziehungsweise der Inanspruchnahme von Straße oder Gehweg.
Hinweis: Zusätzlich können Kosten für die Nutzung der Verkehrszeichen entstehen, die Sie für das vorübergehende Halteverbot benötigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Beantragung: mindestens 14 Tage vor Umzugsbeginn
Rechtsgrundlage
- §§ 45 Absatz 6, 46 Abs. 1 Nr. 3, 11 Straßenverkehrsordnung (StVO)
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