Eheurkunde anfordern (Eheschließung in Deutschland)

Verfahrensablauf

  • Suchen Sie das zuständige Standesamt auf.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Tipp: Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie beantragen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen und auch Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder beglaubigte Kopie) vor.

Beantragung ohne persönliches Erscheinen im Standesamt

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Datum der Eheschließung
    • Angaben zum Ehepartner oder zur Ehepartnerin
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Sollten weitere Angaben oder Nachweise erforderlich sein, setzt sich das Standesamt mit Ihnen in Verbindung.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie in der Regel einen Gebührenbescheid. Manche Standesämter fordern die Gebühr auch im Voraus. Die Urkunde wird in diesen Fällen nach Zahlungseingang an Sie verschickt.

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Vorfahren und Abkömmlinge.

Die Verwandtschaft muss nachgewiesen werden, zum Beispiel durch die Vorlage der eigenen Geburtsurkunde.

Andere Personen, also auch Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbarem Titel).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung beglaubigte Kopie)
  • bei Abholung durch einen Vertreter oder Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
  • gegebenenfalls: Nachweis der Verwandtschaft oder des rechtlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?

  • Eheurkunde (erstes Exemplar): EUR 15,00
  • bei gleichzeitiger Bestellung weiterer Exemplare: je EUR 7,00

Hinweis: Ist das Austellungsstandesamt nicht das registerführende Standesamt, können weitere Kosten auf Sie zukommen

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Eheregister werden 80 Jahre im Standesamt geführt.

Nach Fristablauf werden die Personenstandsregister an das Gemeinde- beziehungsweise Stadtarchiv abgegeben. Anforderungen für Urkunden, die sich im Archiv befinden, werden automatisch dorthin weitergeleitet. Eine Abgabenachricht erfolgt nicht.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen