Erklärung der Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben

Verfahrensablauf

  • Suchen Sie ein Standesamt auf und geben Sie dort Ihre Erklärung ab.
  • Die Erklärung wird beglaubigt.
  • Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim zuständigen (registerführenden) Standesamt eintrifft.
  • Führt das Standesamt, vor dem Sie die Erklärung abgeben, das Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister nicht selbst, leitet es die Erklärung an das dafür verantwortliche Standesamt weiter.
  • Das Standesamt, das das Register führt, nimmt aufgrund der Erklärung die Eintragung vor (sogenannte Fortschreibung).
  • Auf Wunsch erhalten Sie vom verantwortlichen Standesbeamten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

Voraussetzungen

Auflösung der Ehe durch Tod des Ehe-/Lebenspartners, rechtskräftiger Scheidungsbeschluss (Scheidungsurteil) oder Aufhebungsbeschluss des Gerichtes

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisepass oder Personalausweis
  • zur Vorsprache im Standesamt, welches das Ehe-/Lebenspartnerschaftsregister führt: rechtskräftiges Scheidungs-/Aufhebungsurteil
  • zur Vorsprache bei einem anderen Standesamt zusätzlich:
    • Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde oder beglaubigter Registerausdruck

Welche Gebühren fallen an?

  • Beurkundung oder Beglaubigung der Erklärung zur Namensführung: EUR 35,00
  • Bescheinigung über eine Namensänderung: EUR 15,00

Welche Fristen muss ich beachten?

 

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen