Geburtsanzeige durch öffentliche oder private Kliniken und Einrichtungen

Verfahrensablauf

  • Händigen Sie der Klinik die Unterlagen aus, die zur Anzeige der Geburt beim Standesamt erforderlich sind.
  • Die Geburtsanzeige füllen Sie im Krankenhaus aus, Sie tragen dort auch den Familiennamen und den oder die Vornamen des Kindes ein.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bescheinigung der Hebamme / des Entbindungspflegers oder des Arztes / der Ärztin über die Geburt
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)

Zusätzliche Nachweise

wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunden und Eheurkunde der Eltern oder
  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister

wenn die Mutter ledig ist:

  • Geburtsurkunde der Mutter

falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde oder vor der Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll:

  • Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung/beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
  • beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
  • Geburtsurkunde des Vaters
  • Sorgeerklärung, sofern vorhanden
  • wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist:
    • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
    • Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
  • bei ausländischen Eltern:
    • Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

Welche Gebühren fallen an?

  • Geburtsbescheinigung der Klinik: gebührenfrei
  • Geburtsanzeige: kosten- und gebührenfrei
  • Urkunden: EUR 15,00 (bei gleichzeitiger Beantragung jede weitere der gleichen Art EUR 7,00)
  • Urkunden zur Vorlage bei der Rentenversicherung, zur Beantragung von Eltern- oder Kindergeld, Mutterschaftshilfe o.ä.: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Anzeige der Geburt durch die Klinik: innerhalb einer Woche

Hinweis: Stehen Vornamen oder Familienname des Kindes bei der Anzeige der Geburt noch nicht fest, müssen Sie diese dem Standesamt innerhalb eines Monats nachmelden.

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen