Namensfestlegung mit der Heirat
Verfahrensablauf
Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner beziehungsweise Sie und Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gültiges Ausweispapier (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
Hinweis: Weitere Unterlagen können notwendig sein.
Welche Gebühren fallen an?
- Bestimmung des Ehenamens bei der Heirat: gebührenfrei
- bisherigen Namen beibehalten: gebührenfrei
- Bescheinigung über eine Namensänderung: EUR 15,00
Welche Fristen muss ich beachten?
bei Eheschließung
Rechtsgrundlage
- § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehenamen)
- Art. 10 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)
- § 41 Personenstandsgesetz (PStG) (Erklärung zur Namensführung von Ehegatten)
- Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ), Lfd. Nr. 75 Personenstandsrecht, öffentliches Namensrecht
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