Namensfestlegung mit der Heirat

Verfahrensablauf

Bei der Eheschließung geben Sie gegenüber der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner beziehungsweise Sie und Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen.

Voraussetzungen

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gültiges Ausweispapier (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)

Hinweis: Weitere Unterlagen können notwendig sein.

Welche Gebühren fallen an?

  • Bestimmung des Ehenamens bei der Heirat: gebührenfrei
  • bisherigen Namen beibehalten: gebührenfrei
  • Bescheinigung über eine Namensänderung: EUR 15,00

Welche Fristen muss ich beachten?

 bei Eheschließung

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen