Namensfestlegung nach der Heirat

Verfahrensablauf

  • Um Ihren Ehenamen zu bestimmen, müssen Sie noch einmal persönlich beim Standesamt erscheinen.
  • Sie müssen die Änderung des Ehenamens schriftlich erklären. Diese Erklärung muss von einem Notariat oder einem Standesamt beglaubigt oder beurkundet werden.

Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist das Standesamt, bei dem die Eheschließung beurkundet ist.

Voraussetzungen

  Sie haben geheiratet und bisher keinen Ehenamen bestimmt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erfolgt die Bestimmung des Ehenamens nicht gleichzeitig mit der Eheschließung, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:

  • gültiges Ausweispapier (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass)
  • Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls bei Vorehe: rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • bei Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls Legalisation oder Apostille

Unter Umständen sind weitere Unterlagen erforderlich.

Hinweis (bei Eheschließung im Ausland):

Bei Urkunden aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat:

  • ist keine weitere Beglaubigung erforderlich
  • besteht bei bestimmten Urkunden (zum Beispiel Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde, Meldebescheinigung) die Möglichkeit, von der ausstellenden Behörde ein mehrsprachiges Formular (Übersetzungshilfe) zu erhalten. Eine Übersetzung durch einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin im Inland ist dann in der Regel nicht mehr erforderlich. 

Tipp: Die Übersetzungshilfe wird zusammen mit der Personenstandsurkunde ausgestellt, sie sollte also gleichzeitig beantragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

  • Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen nach der Heirat: EUR 35,00
  • Bescheinigung über eine Namensänderung: EUR 15,00

Welche Fristen muss ich beachten?

 keine

Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen