Lärmaktionsplanung in der Gemeinde Weischlitz


Die Belastung der Bevölkerung durch Lärm stellt nach wie vor eines der größten Umweltprobleme dar. Bereits im Jahr 2012 wurde, basierend auf der EU-Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlamentes erstmals in Sachsen und in der Gemeinde Weischlitz eine Lärmaktionsplanung durchgeführt. Ziel ist es Lärmdaten zu ermitteln und zu bewerten, Konzepte festzulegen, um schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.

2022 wurde das Verfahren für die Ermittlung Daten europaweit vereinheitlicht. In den 2022 ermittelten Zahlen sind am Tag 250 und nachts 440 Bewohner von einer Lärmbelastung betroffen. Entgegen den Zahlen von 2017 sind am Tag 7 und nachts 23 Bewohner von hohen Belastung und 2 Bewohner von sehr hohen Belastungen statistisch betroffen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.08.2023 im Ergebnis der Auswertung der Daten und Informationen sowie deren Abwägung beschlossen, dass die Gemeinde Weischlitz in der Gemeinderatssitzung am 16.10.2023 einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan für die Gemeinde Weischlitz beschließen möchte. Gründe für einen Lärmaktionsplan ohne Maßnahmenplan sind:

* In der Gemeinde Weischlitz sind weniger wie 50 Bürger oberhalb des gesetzlich festgelegten gesundheitlich
   relevanten Grenzwertes betroffen LNight >55dB(A) und LDEN > 65 dB(A).

* Bereits mit der Sanierung der BAB 72 wurden durch den Straßenbaulastträger Lärmschutzmaßnahmen
   installiert.

* Zusätzliche Maßnahmen innerhalb eines Lärmaktionsplanes gegenüber dem Straßenbaulastträger wären
   rechtlich durch die Gemeinde Weischlitz nicht durchsetzbar.

Die Bevölkerung ist im Amtsblatt September 2023 darüber zu informieren. Es besteht mit Erscheinung des Amtsblattes September (01.09.2023) bis zum 13.10.2023 die Möglichkeit der Einsichtnahme in die vorliegenden Verfahrensinformationen und Daten sowie die Möglichkeit von schriftlichen Vorschlägen und Stellungnahmen. Die Einsichtnahme ist zu den normalen Öffnungszeiten bei Frau Wörmann möglich. Neben der Einsichtnahme im Rathaus können alle Information rund um das Thema Lärmaktionsplanung sowie die Messergebnisse auch im Internet auf der Homepage des Freistaates Sachsen unter dem Link https://luis.sachsen.de/fachbereich-laerm.html   eingesehen werden.

Vor der abschließenden Beschlussfassung besteht in der Gemeinderatssitzung am 16.10.2023 Rederecht für Bürgerinnen und Bürger.

Steffen Raab
Bürgermeister