Ratte melden (öffentliche Flächen)

Verfahrensablauf

Verständigen Sie den jeweiligen Grundstückseigentümer / die jeweilige Grundstückseigentümerin oder den Vermieter / die Vermieterin, dass auf dem Grundstück Ratten gesehen wurden. Dieser beziehungsweise diese muss dann selbst für die Beseitigung der Ratten sorgen oder eine Schädlingsbekämpfung beauftragen.

Voraussetzungen

   

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

Etwaige Kosten für die Beseitigung von Ratten trägt der Grundstückseigentümer / die Grundstückseigentümerin.

Welche Fristen muss ich beachten?

      

Rechtsgrundlage

örtliche Vorschriften zu Hygiene und Lebensmittelschutz sowie Ordnung und Sicherheit (verschiedentlich auch Polizeiverordnung)

Ein Service des Landes Sachsen