Ratte melden (öffentliche Flächen)
Verfahrensablauf
Verständigen Sie den jeweiligen Grundstückseigentümer / die jeweilige Grundstückseigentümerin oder den Vermieter / die Vermieterin, dass auf dem Grundstück Ratten gesehen wurden. Dieser beziehungsweise diese muss dann selbst für die Beseitigung der Ratten sorgen oder eine Schädlingsbekämpfung beauftragen.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
Etwaige Kosten für die Beseitigung von Ratten trägt der Grundstückseigentümer / die Grundstückseigentümerin.
Welche Fristen muss ich beachten?
Rechtsgrundlage
örtliche Vorschriften zu Hygiene und Lebensmittelschutz sowie Ordnung und Sicherheit (verschiedentlich auch Polizeiverordnung)
Ein Service des Landes Sachsen