Geburtenregister, Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland)

Verfahrensablauf

Details zu den Modalitäten erfragen Sie vorab telefonisch beim Standesamt.

  • Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
  • Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
  • Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen.

Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Geburtsurkunde aus.

Voraussetzungen

Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für

  • deutsche Staatsangehörige
  • Staatenlose, heimatlose Ausländer und Ausländerinneen und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland

Antragsberechtigte sind

  • die einzutragende Person selbst
  • deren Eltern
  • deren Kinder
  • der oder die Ehe- oder Lebenspartner bzw. Ehe- oder Lebenspartnerin

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
  • Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis

Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber vorab im Standesamt.

Welche Gebühren fallen an?

  • Beurkundung im Geburtenregister: EUR 95,00 (EUR 100,00 unter Berücksichtigung ausländischen Rechts)
  • Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister EUR 10,00
  • internationale Geburtsurkunde: EUR 15,00
  • jede weitere Urkunde (bei gleichzeitiger Ausstellung): EUR 7,00

Im Einzelfall (insbesondere bei Berücksichtigung von ausländischem Recht) oder durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Rechtsgrundlage

Ein Service des Landes Sachsen